Konzept virtuelle Jahreshauptversammlung
Um allen Mitgliedern des Musikpiraten e.V. eine Teilnahme an der Jahreshauptversammlung zu ermöglichen, kann diese als virtuelle Versammlung durchgeführt werden. Allen Mitgliedern des Vereins wird ermöglicht, in einem Forum ein Konto einzurichten, mit dem die Teilnahme an der Versammlung möglich ist. Über den Benutzernamen können Wortbeiträge eindeutig zugeordnet und Abstimmungen bzw. Wahlen durchgeführt werden.
Umsetzung
Feststellung der Zahl anwesender Mitglieder
Durch Anmeldung am System wird ein Mitglied als anwesend gezählt. Dies gilt unabhängig von seiner weiteren Anwesenheit im System selber, da nicht mitprotokolliert wird, wie sich das Mitglied auf der Versammlung verhält.
Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
Innerhalb der ersten Woche kann jedes Mitglied Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zur Diskussion bringen. Die Abstimmung darüber findet in der zweiten Woche statt.
Anträge und Satzungsänderungen
Die zur Abstimmungen stehenden Anträge und Satzungsänderungen können durch die Mitglieder des Vereins über den Zeitraum von zwei Wochen diskutiert werden. Innerhalb dieser Zeit kann die Abstimmung jederzeit vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Abstimmung geschlossen.
Anträge, die die Zusammensetzung des Vorstands betreffen, werden ausschließlich in der ersten Woche behandelt.
Berichte
Der Jahresbericht des Vorstands und der Berichtes der Rechnungsprüfung werden vorab veröffentlicht und bei der Versammlung prominent verlinkt.
Entlastung des Vorstands
Die Entlastung des Vorstands findet in der ersten Woche der Versammlung statt, da ihre Ergebnisse sich auf die Wahl des neuen Vorstands auswirken können.
Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer
Innerhalb der ersten Woche der Versammlung kann jedes Mitglied Kandidaten für die zur Wahl stehenden Vorstandsposten sowie die Rechnungsprüfer vorschlagen. Die Vorschläge werden dann in der zweiten Woche zur Abstimmung freigegeben.
Feststellung der Wahlergebnisse
Nach Ende des Abstimmungszeitraums werden die Ergebnisse bis 8 Uhr des Folgetages bekannt gegeben.
Einspruchsmöglichkeiten
Nach dem Ende der Versammlung haben alle Mitglieder das Recht, innerhalb einer Woche ein Veto einzulegen. Sollte der Inhalt des Vetos nicht zur Zufriedenheit des des Einsprechenden geklärt werden, wird unverzüglich durch den Vorstand eine physische Versammlung einberufen.
Mögliche Probleme
Abstimmverhalten der Mitglieder ist nicht geheim
Dies ist bei einer physischen Mitgliederversammlung auch nicht garantiert der Fall. Da alle Abstimmungen und Wahlen per Handzeichen durchgeführt werden, könnte auch hier das Abstimmverhalten protokolliert werden.
Nachvollziehbarkeit der Wahl nicht gewährleistet
Innerhalb der Einspruchsfrist kann das Abstimm- bzw. Wahlverhalten durch einen Administrator offen gelegt werden um z.B. in Veto zu klären. Im Normalfall ist eine Offenlegung nicht vorgesehen.
Login-Daten könnten weitergegeben werden
Auch bei einer physischen Mitgliederversammlung wird in der Regel die Identität der Anwesenden nicht überprüft, es könnten also unberechtigte Personen an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Die virtuelle Mitgliederversammlung ist insofern nicht schlechter gestellt.
Nicht-Erreichbarkeit des Systems
Sollte die virtuelle Jahreshauptversammlung eine Verfügbarkeit von weniger als 95% aufweisen,muss sie wiederholt werden. Sollte auch die Wiederholung scheitern, wird eine physische Versammlung einberufen.
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Kommentare
[...] Musikpiraten e.V. als virtuelle Mitgliederversammlung stattfinden. Das zugrundeliegende Konzept ist hier [...]
Ankündigung Jahreshauptversammlung 2011 | musik.klarmachen-z (nicht überprüft) - Do, 01/05/2012 - 09:59.
Gute Sache!
Wir funktionierte die eigentliche Abstimmung?
Matthias (nicht überprüft) - Mi, 11/16/2011 - 10:13.
Ganz platt in einem Bereich im Forum, in dem nur Mitglieder schreibberechtigt sind.
musikpirat - Mi, 11/16/2011 - 18:09.
Abstimmungen und Wahlen müssen auf Wunsch eines oder mehrerer Mitglieder geheim durchgeführt werden. Wahlen per Handzeichen sind dann ebensowenig zulässig wie eine nicht geheime Abstimmung über das Internet... Der Punkt dürfte auf jeden Fall anfechtbar sein.
Gast (nicht überprüft) - Mi, 02/02/2011 - 16:20.
Oh, ich sehe den Kommentar ja jetzt erst.
Wo steht, dass in einem Verein Wahlen und Abstimmungen auf Wunsch geheim durchzuführen sind? Abgesehen davon hoffe ich einfach, dass kein Mitglied der Musikpiraten so einen Wunsch hegt - also falls du Recht haben solltest. :)
musikpirat - So, 03/20/2011 - 19:09.
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