Operation GEMA-Vermutung
Die GEMA behauptet, die Mehrheit der Urheber wäre bei ihr organisiert. Daraus leitet sie unter anderem das Recht ab, bei jeder CD-Produktion Auskunft zu verlangen, wer die Urheber der Lieder sind. Bei einer Namensgleichheit fordert sie Geld von dem Produzenten der CD. Dies erfolgt auch, wenn ein Stück diesen Namens von dem vermeintlichen Urheber bei der GEMA nicht angemeldet wurde. Begründet wird dies damit, dass der Urheber die Anmeldung ja vergessen haben könnte. Um die Überholtheit diese Vermutung zu beweisen, sammelt der Musikpiraten e.V. Daten von Urhebern, die gemafreie Musik produzieren. Ziel ist es, mehr als 64.778 Datensätze zu sammeln, dies entspricht der Anzahl der GEMA-Mitglieder im Jahr 2010.
Auf der Webseite der GEMA findet man zur GEMA-Vermutung folgende Erklärung:
Die GEMA-Vermutung wurde von der Rechtsprechung zunächst im Hinblick auf öffentliche Musikaufführungen entwickelt. Sie gilt aber auch für jene „mechanischen Rechte“, bei deren Wahrnehmung die GEMA über eine faktische Monopolstellung verfügt – zum Beispiel für das Recht, Musikwerke in Filmen oder auf Tonträgern zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Aufgrund der GEMA-Vermutung muss jeder, der behauptet, bei einer Veranstaltung oder für einen Tonträger „GEMA-freie“ Werke – das heißt Werke, an denen die Rechte nicht durch die GEMA wahrgenommen werden – genutzt zu haben, dieses für jeden einzelnen Fall konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass ein Veranstalter ein vollständiges Musikprogramm für die betreffende Veranstaltung vorlegt.
"Wir halten diese Vermutung für nicht zeitgemäß und vor allem rechtstaatlich nicht haltbar", erklärt Christian Hufgard, 1. Vorsitzender der Musikpiraten. "Wenn die GEMA Geld für die Nutzung oder Verbreitung von Musik verlangt, dann ist es an ihr zu beweisen, dass sie daran die Rechte hält."
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Kommentare
welcher urheber meldet sich denn nicht bei Gema an? wäre total bescheuert. wenn man auf CD gepresst wird, bekommt man von der Gema mechanische rechte ausbezahlt, bei radio und TV ausstrahlung kohle, und auch anteile von den ´leerkassetten´(harddisc und andere medien). das ganze um sonst (ein beitrag bei der anmeldung).
kann mir nicht vorstellen, wer da freiwillig verzichtet.
Gast (nicht überprüft) - Fr, 04/27/2012 - 19:18.
Weil ich gerade die Zahl gesehen habe (64k), dachte ich so, das ist doch ein Witz :D Indaba (http://www.indabamusic.com) schreibt auf ihrer Seite etwas von knapp 700k registrierten Indie- (bzw. CC-) Künstlern - vielleicht könnt ihr ja mal mit denen in Kontakt treten!
CBiX (nicht überprüft) - Mo, 04/23/2012 - 17:34.
Prozess KTS vs. GEMA
http://linksunten.indymedia.org/de/node/54192
Linksunten-Leser (nicht überprüft) - So, 02/05/2012 - 11:04.
Eine absolut unterstützenswerte Aktion! Als nicht direkt betroffene, aber durchaus interessierte Person, habe ich mich gerade mal ein wenig in die Thematik eingelesen. Einziger Berührungspunkt mit der GEMA war bislang die, bereits mehrfach erwähnte, leidige Meldung bei YouTube. Was da aber tatsächlich hinter steckt, war mir bis gerade hingegen nicht so klar. Täuscht mein Eindruck, oder hat der gemeine Künstler/Veranstalter/etc. es hier mit einer, vom Staat abgesegneten (wenn nicht sogar unterstützten) willkürlichen Abzocke zu tun, die mir bisher so nur von der GEZ bekannt war!?! Ich finde es unglaublich, dass es in Zeiten freier Anbieterwahl bei der Stromversorgung, dem Telefonanbieter, dem Postzusteller etc. und der daraus resultierenden Konkurrenzsituation (ja, die gehört zur freien Marktwirtschaft nun mal dazu...), eine Vereinigung/ein Unternehmen in Deutschland, unter dem Deckmäntelchen der Gemeinnützigkeit, mit einem von Justiz & Staat ausgestellten Freibrief zur Umgehung geltender Gesetze, organisierte Abzocke betreiben kann. Ganz großes Kino...! Selbst der uneinsichtigsten Person dürfte dies klar werden, wenn man den Sachverhalt einfach mal auf ein mittelständisches, deutsches Unternehmen überträgt. Da würden innerhalb kürzester Zeit alle Lichter ausgehen, weil ganz flott das Finanzamt und die Staatsanwaltschaft auf der Matte stehen und sich z. B. mal etwas eingehender mit dem Ausweis nicht werthaltiger Forderungen/Umsätze beschäftigen würden...!
Ich kann und möchte die Institution GEMA (gleiches gilt auch für die GEZ) nicht grundsätzlich verteufeln...der Grundgedanke dahinter ist ja durchaus eine gute Sache! Wenn aber die Intention, ein Kulturgut und dessen Urheber vor der unrechtmäßigen Bereicherung durch Dritte, mit einer willkürlichen, vorverurteilenden und zivilrechtlich nicht zu vertretenden Vorgehensweise verfolgt wird, ist das m. E. schlicht und ergreifend Betrug und gehört verboten respektive bestraft.
das chick
das chick (nicht überprüft) - Sa, 02/04/2012 - 14:45.
Leider ist diese Unwissenheit schwer zu überbieten. Die Gema ist ein gemeinnütziger Verein, der das Inkosso für aufgeführte Musik betreibt. Nicht mehr und nicht weniger. Die Gema vergibt keine Rechte, sondern die Autoren. Die Gema sorgt lediglich dafür, daß für die Verwertung der Rechte Geld bezahlt wird und nach Abzug einer Gebühr ( um die 15 %) an den Urheber ( wenn er Mitglied der Gema ist) ausgeschüttet wird.Die Mitgliedschaft ist jedem Komonisten, Texter, oder Verlag in Deutschland offen. Der Rest ist Meinungsmache. Und diese nützt ja nur jemanden, der Inhalte so günstig wie möglich erwerben will, um dann damit selbst Geld zu verdienen. Es lebe die Piraterie!! Man kann schon verstehen, daß Google und Youtube am Tropf hängen, dagegen 50 % der deutschen Komponisten ein regelmäßiges Einkommen mit Hartz 4 haben. Da ist der Einsatz für Youtube und das " freie" Internet auch moralisch unbedenklich.
Gut finde ich den Vergleich mit dem Mittelständigen Unternehmen. Natürlich sind diese in der Situation für eine Idee oder ein Produkt womit über Jahrzehnte andere reichlich Geld verdienen ( schon mal was von Beatles Songs gehört) nichts zu bekommen. Super gerecht und vollkommen in Ordnung.
Prima Freiheit.
Gast (nicht überprüft) - Di, 03/20/2012 - 19:49.
Der Satz: "Die GEMA vergibt keine Rechte, sondern die Autoren" kann so nicht stehen bleiben. Die GEMA bekommt die ausschliesslichen Nutzungsrechte und deren Wahrung vom Urheber pro Sparte übertragen, und vergibt sie dann ganz oder teilweise in Lizenzverträgen als einfache Nutzungsrechte. Es ist also nicht so, dass der Urheber als GEMA-Mitglied entscheiden kann, wie genau jedes Werk genutzt werden darf.
Wenn dieser Grundsatz nicht geändert wird, gibt es für selbstbestimmte Urheber keine Zukunft innerhalb der GEMA. Was bringt das Geld der Verwertung, wenn der Urheber seine gesamten Kunstwerke auf gleiche Lizenzart veröffentlichen muss?
Weitere Kritikpunkte unter: http://freegema.de
Ingvo (nicht überprüft) - Di, 04/17/2012 - 14:44.
5 Jahre habe ich Kleinkonzerte organisiert mit Musikern, die eigene Lieder zum besten gaben, die nicht bei der Gema geschützt sind, weil die meisten mit der GEMA nichts zu tun haben wollten. Trotzdem wir zu jeder Veranstaltung den Gema-Bogen ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet haben, haben wir nie unser Geld zurück bekommen.
Die Gema sagt, man muß erstmal mind. eine Woche vor der Veranstaltung die Gebühr bezahlen, bekommt dann aber Geld zurück, wenn man mit dem Gema-Bogen(ein Formular,wo alle gespielten Musikstücke aufgelistet sind,Unterschrift des Veranstalters und des Musikers drauf) nachweist ,daß nur gemafreie Stücke gespielt wurden. Doch auch auf Nachfrage per Post, warum wir unser Geld nicht zurückbekommen, gab es keine Reaktion.
Weil an unserer Arbeit im Grunde nur die GEMA verdiente, haben wir die Veranstaltungen eingestellt. Wir fühlten uns abgezockt und ausgenutzt von der GEMA.
Birgit (nicht überprüft) - Mo, 01/16/2012 - 23:30.
Ihr schreibt:
"Ziel ist es, mehr als 64.778 Datensätze zu sammeln..."
Welchen wert haben 64.778 Datensätze, wenn es Komponisten sind, die kaum gespielt werden?? Tatsache ist, dass 95 % der Musiknutzung in Deutschland (Radio, TV, Tonträger, Online-Musikvertrieb, Aufführungen) auf GEMA-Komponisten entfallen.
Wieviele GEMA-freie Musiken werden im Radio gespielt? Das geht gegen Null.
Wieviele GEMA-freie Musiken werden im TV gespielt? Dito: gegen Null.
Lediglich bei kleinen Konzerten spielt GEMA-freie Musik eine Rolle, aber das ist nur der weitaus kleinere Teil des Musiklebens in Deutschland.
Außerdem gibt es leider auch Veranstalter, die behaupten, dass bei ihnen nur GEMA-freie Musik gespielt wird, was dann nicht eingehalten wird. (Ich spreche als Musiker aus eigener Erfahrung.)
P.S.: Preisfrage: Was ist das meistgesungene Weihnachtslied in deutschen Kindergärten? Es ist "In der Weihnachtsbäckerei", komponiert vom noch lebenden Rolf Zuckowski (GEMA-Mitglied).
Steffen (nicht überprüft) - Di, 01/31/2012 - 00:21.
Die STAGMA ist die Waffe der linientreuen, staatshörigen Komponisten gegen ihre freien Konkurrenten - und genau zu diesem Zwecke (und zum Zwecke der totalitaristischen Kontrolle des deutschen Musiklebens durch den möglichst allmächtigen Staat und seine ewiggleichen Machthaber-Populationen) wurde die STAGMA im Jahre 1933 gegründet - und ab Oktober 1945 mit Genehmigung der Amerikaner weitergeführt - unter eine einzigen Bedingung: Sie mußte umbenannt werden und heißt heute GEMA.
Damit ist über diesen Geßlerhut kulturellen Geschäftemachertums, der sich nach 1945 nur noch auf der Basis jenes weltweiten Mehltaues des nur auf einzelne Lobbies zurechtgeschnittenen, weltweiten Urheber-Unrechtes ausbreiten und halten kann (wie ethisch armselig müssen Richter sein, die DAS noch als "Recht" erkennen!) eiogentlich schon alles gesagt.
Den Autoren, denen an ihrer Freiheit und ihrer Unabhängigkeit wirklich etwas gelegen ist kann man nur raten, sich weltweit zu vernetzen, die Geschichte des Urheberrechtes AKRIBISCH zu studieren (da wird schnell klar, wer die Urheber dieses Wahnsinns waren und sind und warum ...) und dann weltweit (!) Gegenmaßnahmen zu organisieren: Künstlerisch, politisch, rechtlich, publizistisch usw...
Es geht nicht an, daß die Vielfalt menschlicher Kultur Opfer eine handvoll Chauvinisten und Abzocker wird und es nicht länger hinnehmbar, daß Richter aus Unrecht Recht machen!
@Steffen: Nur die allergrößten Kälber wählen ihre Metzger selber!
Hella
Gast (nicht überprüft) - Di, 04/17/2012 - 22:38.
Nicht meckern ! Einfach nur mal mitmachen !!!
Unser Orchester hat auch Musikstücke, die niemand anderes besitzt !!!
UND wird sind bereit:
- diese Stücke anderen Musikern zum Spielen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- diese Stücke werden demnächst vom Urheber bzw. dessen Kinder zum kostenlosen Kopieren GEMEINFREI gestellt.
Übrigens hab ich die "Weihnachtsbäckerei" schon mal gehört, aber wir als Eltern sind gern einverstanden, wenn im Kindergarten klassische GEMEINFREIE Lieder gesungen werden, die eh JEDER kennt.
(Hauptsache ist, das es nichts kostet - da sind sich ALLE Eltern einig!)
Schau Dir die Lieder aus der Liederbuchaktion der Piraten an und Du wirst festellen, das durchweg fast alle Lieder bekannt sind.
Liedgut für Kinder sollte schon allein moralisch gesehen keinen Cent kosten dürfen.
(Wer zuviel Geld hat, kann ja gerne diversen Künstlern mal bissel Geld überweisen - da kommts vielleicht auch bei dem an, ders verdient und nicht beim D.Bohlen !!!)
Punkt
Gast (nicht überprüft) - Di, 02/07/2012 - 23:56.
Tja, warum ist das wohl so? Es liegt daran, dass Du als Nicht-GEMA-Künstler praktisch keine Chance hast, in die Airplays zu kommen.
Die Sender rechnen natürlich lieber pauschal mit der GEMA ab und haben von daher - wen wundert's? - fast ausschließlich GEMA-Künstler im Programm. Übrig bleiben nur winzige Nischen - am besten nach Mitternacht in irgendeiner Exotensendung.
GEMA-Künstler wiederum wirst Du nur, wenn Du alle bestehenden und künftigen Rechte an sie abgetreten hast, denn die "GEMA-Vermutung" besagt auch, dass Du ja mal Mitglied werden könntest...
Guter Trick, was? Mit solchen Raubrittermethoden bekommt man natürlich leicht "95%" zusammen. Das Gros lässt man einfach weg.
Holger vom Ast (nicht überprüft) - Fr, 02/03/2012 - 22:29.
http://www.out-law.com/page-11471
http://www.theregister.co.uk/2010/10/22/court_rules_on_spain_cd_copying_...
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=en&num=C-467/08
Gast (nicht überprüft) - Di, 01/10/2012 - 02:38.
Ich habe meine wundervolle CD "Lovesongs for Great Yarmouth"
http://itunes.apple.com/gb/album/lovesongs-for-great-yarmouth/id472323164
in Eigenregie produziert. Ohne arrogante Indie Labels oder blutsaugende Major Labels im Rücken zu haben.
Mich hätte die Produktion von 500 Stück als GEMA Mitglied exakt das Doppelte gekostet, weil pro produzierter CD ca. 1,62 € fällig werden. Hinzu kommen die Mitgliedschaftsgebühren und der Jahresbeitrag. Da das Musikgeschäft in Deutschland von allen möglichen Menschen betrieben wird, nur nicht von den Musikern selbst, sondern von Radiosendern, Zeitschriften, Veranstaltern etc., bestimmen diese letztlich, wer wann und wie viel mit (unserer!!!!) Musik verdient. Die Musiker müssen ihre Interessen selbst in die Hand nehmen. In jeder Stadt eine "von Musikern" selbstorganisierte Konzertbühne, ein Label, ein Radio und und Vereine, wie es sie z. B. in Hamburg und anderen Städten gibt, haben kläglich versagt.
Ich habe meine CD mit einer CC-Lizenz versehen, was bei einem physischen Tonträger auch nicht vorgesehen ist, auch hier besteht Verbesserungsbedarf. Klaro, die „Millionen Seller“ brauchen die GEMA zum abkassieren weiterer Millionen.
Unbekannte Künstler hingegen müssen für ihr eigenes Repertoire bei ihren Liveauftritten zahlen. Klar, kein Problem, wenn genügend Menschen kommen. Nur wenn nicht, muss ich schon mal als MusikerInn die ersten Hundert Eintrittskarten, selbst bezahlen, damit der Laden, wo ich spiele seinen Profit macht. Verdient wird dann erst bei der 101 zahlenden KonzertbesucherInn.
Leute, ob ihr bei der Piratenpartei seid oder nicht, so kann es keine gute wegweisende Musik mehr geben, sondern nur noch etwas mehr von dem Einheitsgedröhne, was mittlerweile eh allen auf den Geist geht.
;-)
Ändy (nicht überprüft) - Fr, 12/09/2011 - 17:47.
Rundfunksender (egal ob öffentlich-rechtlich oder privat-kommerziell, egal ob Radio oder TV) haben Pauschalverträge mit GEMA und GVL. Wenn ich als Rundfunkredakteurin eine CD von Dir als Nicht-GEMA-Mitglied auf den Tisch bekomme, werde ich sie vermutlich nicht senden, da ich erst mit Dir (und ggf. mit Deinen Mitmusiker/innen) eine individuelle rechtliche Vereinbarung treffen muss (Freistellungserklärung). Bei vielen zig CDs pro Woche, die in einer Redaktion regelmäßig auflaufen, wird kaum ein/e Musikredakteur/in diesen Aufwand betreiben. Das ist nicht mangelnder guter Wille, sondern dafür ist einfach keine Zeit.
Übrigens: Gerade die GEMA sorgt doch dafür, dass DU als Musiker und Komponist Geld für die Nutzung Deiner Werke Geld bekommst.
In einer multimedialen, digitalen Welt kannst du alleine doch gar nicht checken, wo alles Deine Musik genutzt wird und wer Geld mit Deiner Musik verdient.
Die GEMA ist kein anonymes Monster, sondern ein Verein, in dem sich Kreative und Komponisten (Leute wie Du und ich) zusammen geschlossen haben, damit sie von ihrer Kunst leben können.
Schöne Grüße
Babett
BabettG (nicht überprüft) - So, 12/18/2011 - 21:14.
Moin Babett,
zur Einleitung: in mir hast Du einen nicht von der GEMA vertretenen Rechteinhaber vor Dir als Texter, Komponist und Performer. Als wohl der Kategorie "Liedermacher" zuzuordnen bediene ich eine kulturelle Nische, in der sich bei uns ohnehin kaum Geld verdienen lässt, wenn man nicht Reinhard Mey heisst. Als GEMA-Mitglied müsste ich sogar draufzahlen, wenn ich z.B. meine eigene Musik auf der eigenen HP als Stream anbiete. Das gilt dann als "Selbstaufführung".
Zwei Dinge vor allem kritisiere ich an der GEMA:
1. die pauschale Rechteabtretung, die dem Urheber da abverlangt wird bei gleichzeitig völligem Ignorieren von differenzierten Lizenzmodellen wie Creative Commons. Als GEMA-Mitglied habe ich nicht den geringsten Einfluss mehr darauf, ob z.B. ein "Werk" von mir von jemand anderem (womöglich in geschäftsschädigender Absicht) verhunzt auf den Markt geworfen wird oder als Grölnummer im Bierzelt landet. Das ist nur eines der Urheberrechte, die ich dann nicht mehr wahrnehmen darf. Hand auf- und Klappe zuhalten, heißt das Prinzip. Gefragt wird nicht.
2. den Verteilungsschlüssel, der Mitglieder bevorzugt, die a) schon lange dabei sind (der Weg zum "ordentlichen Mitglied" ist lang) und b) ohnehin den meisten Umsatz machen.
Das ist gemeint mit dem Sprichwort Der Teufel scheißt auf den größten Haufen.
Ich habe nichts dagegen, "E-Musik" zu fördern, aber beim Gedanken daran, zwangsläufig auch Leute wie D.Bohlen, Volksverblödungsmaschinisten wie Jack White (Zitat aus einem seiner "Werke": "...wir singen trallala, und tanzen hoppsassa...") et.al. mitzufüttern (bevor ich selber drankomme), dreht sich mir der Magen um. Als "ordentliche Mitglieder" dürfen die im Gegensatz zum einfachen Mitglied mitbestimmen, und tun das natürlich in ihrem Sinne - abenso wie die anderen "Alten Herren" auch.
Die Unterteilung in "U-Musik" und "E-Musik" ist für die heutige Medienrealität viel zu grob gerastert. Wie wär's z.B. mit "F-" und "B-", also Fahrstuhl- und Bierzeltmusik?
Auch ein "Raubkopiererobulus" wird schon erhoben und nach o.a. Verteilerschlüssel ausgestreut, indem etwa jeder potentiell für Musikdaten verwendbare Datenspeicher und jedes Gerät bereits vergebührt wird, das auch nur zum Abspielen von Musik verwendet werden könnte. Da sind gerade mal 5%-X zur "Förderung" von musikalischen Projekten und Urhebern geradezu lächerlich - kaum mehr als ein Alibi. Gut wäre es, diesen Anteil komplett der Förderung zukommen zu lassen, und das sind mit Sicherheit mehr als 5% des Gesamtumsatzes der GEMA.
Zurecht wird das "Geschäftsmodell" als veraltet kritisiert, denn es orientiert sich an einer von monodirektionalen Massenmedien dominierten Welt, denen computergestützte polydirektionale Medien (z.B. Internet) zunehmend den Rang ablaufen. Die GEMA versucht seit eh und je, auf dieses neue Medium dieselben Schablonen anzulegen wie auf "Rundfunkanstalten" und übersieht dabei, dass das Hinterlegen einer Musikdatei (die abgerufen werden kann oder nicht) etwas anderes ist als ein Sender mit feststehendem Programm.
Die GEMA verstopft dadurch heute existierende Möglichkeiten für den Nachwuchs, sich über unabhängige Kanäle zu präsentieren und selbst zu promoten. Das dient nicht der Musik, sondern der in völlig absurde Dimensionen aufgeblasenen Tonträgerindustrie und nur der. Die darf sich bei der GEMA mit Künstlern bedienen, die ohnehin schon "entrechtet" sind.
Die GEMA war mal durchaus gut gemeint, aber das ist lange her. In ihrer heutigen Form ist sie mit ihren Bestimmungen längst usurpiert von Kräften, die das GEMA-System am besten für sich auszunützen wissen. Das passiert überall, wo sich Monokulturen etablieren und man fette Futtertröge hinstellt. An denen sammeln sich nicht die besten, sondern erstmal die Fettesten. Die Folge ist der kulturelle Verfall, der sich auch überall in den herkömmlichen Massenmedien live beobachten lässt.
Und die GEMA-Vermutung, um die es hier geht, ist angesichts dessen schlicht und einfach eine Frechheit, die wohlweislich auf den juristischen und verfassungsrechtlichen Prüfstand gehört. Das ist wie eine Lizenz zum Gelddrucken auf blosse Behauptung hin.
Die "GEMA-Behauptung" wiederum, 95% aller Urheber zu vertreten, ist durch absolut nichts bewiesen. In den 50er Jahren mag das gestimmt haben, tut es aber längst nicht mehr. Dass sie überhaupt eine Vielzahl von Musikkünstlern als Mitglied führen kann, liegt nur daran, dass an ihr vorbei kein Weg auf den eigentlichen Markt führt. Sonst würde sich niemand mehr den panglobalen Rechteverzicht gefallen lassen.
Verstärkt wird das durch die Gängelung der Veranstalter und GEMA-freien Musiker, jedes Mal komplette Werkslisten anzufertigen und auszuhändigen, andernfalls GEMA zahlen zu müssen. Oft ist das gar nicht möglich, weil man bei Live-Veranstaltungen natürlich sein Repertoire variiert je nachdem, wie das Publikum mitgeht.
Sie verwertet(!) 100% der von ihr entrechteten Künstler. Nicht mehr.
Holger vom Ast (nicht überprüft) - Sa, 02/04/2012 - 18:27.
Die Gema verteilt ungerecht und deswegen bekommen viele Künstler kein Geld.
Die Gema ist ein elitärer Verein und nutzt nur wenigen die dort angemeldet sind. Also stimmt nicht was du da behauptest.
Tom (nicht überprüft) - Mi, 01/04/2012 - 17:45.
Liebert Tom,
wenn ein Komponist mehr von der GEMA bekommt, dann weil mehr Leute seine Musik hören wollen und diese öfters gespielt und gekauft wird. Wenn ein Komponist wenig oder kein Geld von der GEMA bekommt, dann weil kaum jemand seine Musik hören will oder seine Musik kaum oder gar nicht öffentlich aufgeführt wird. Das ist ganz einfach.
JEDER Komponist bekommt pro Aufführung die identische Summe von der GEMA ausgeschüttet. So schreibt es das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vor und so überwacht es das DPMA als staatliche Aufsicht.
Die Aussage "Die GEMA verteilt ungerecht" ist völlig falsch und kann nur aus sachlicher Unkenntnis geschrieben sein.
Babett (nicht überprüft) - Di, 01/31/2012 - 00:07.
Moin Babett,
diese Aussage ist falsch. Die GEMA hat einen sehr komplexen Verteilungsplan der unterm Strich dafür sorgt, dass Rechteinhaber von E-Musik mehr Geld bekommen als Rechteihnaber von U-Musik. Wieviel davon dann beim Komponisten ankommt, ist wieder eine ganz andere Frage. Ebenso die Aufsicht des DPMA, das selbst das PRO-Verfahren hat durchgehen lassen.
musikpirat - Di, 01/31/2012 - 08:11.
Widerspruch, lieber Musikpirat!
Es gibt in der Tat eine Unterscheidung zwischen E- und U-Musik. Das ist die Umsetzung der gesetzlichen, für die GEMA (und alle anderen Verwertungsgesellschaften wie GVL, VG Wort etc.) verpflichtenden Vorgabe aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (§ 7 UrhWG: "Der Verteilungsplan soll dem Grundsatz entsprechen, dass kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern sind."). Grund: Bspw. eine Symphonie zu komponieren macht wesentlich mehr Aufwand als ein Schlagerlein. Die Symphonie wird u.U. nur 3 x aufgeführt, der Schlager u.U. viel häufiger. Daher macht diese Unterscheidung Sinn ("Deutschland als Kulturstaat" / Kulturförderung).
Innerhalb der Sparten E- und U-Musik wird aber kein Unterschied zwischen den GEMA-Mitgliedern gemacht. (Siehe § 7 UrhWG: "Verteilung der Einnahmen: ...nach festen Regeln (Verteilungsplan)...")
Zum PRO-Verfahren musst Du bitte auch die Vorgeschichte kennen, die zur Einführung dieses Verfahrens führte (sog. Selbstaufführer, die in missbräuchlicher Weise die Solidargemeinschaft GEMA ausnutzten). Die GEMA (= die dort vereinigten Komponisten) machen sich Jahr für Jahr Gedanken, wie man der nahezu kriminellen Energie von einigen, wenigen Missbräuchlern begegnen kann. Und da ist das (inzwischen weiterentwickelte) PRO-Verfahren das beste aller bekannten Systeme.
Babett (nicht überprüft) - Mi, 02/01/2012 - 10:35.
Und wo genau steht, dass E-Musik kulturell bedeutend ist? Wenn sie niemand hören will, ist sie das schlicht und ergreifend nicht. Dem werden natürlich alle Komponisten jenseits der 60 widersprechend. Und die Rechtsnachfolger der bereits verstorbenen Komponisten.
musikpirat - Mi, 02/01/2012 - 21:28.
Es werden auch Werke der U-Musik gefördert, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. In den zuständigen GEMA-Ausschüssen sitzen selbst Komponisten, die sich nach bestem Wissen und Gewissen tagelang darüber Gedanken machen und diskutieren (ohne einen Cent Honorar dafür zu bekommen).
Babett (nicht überprüft) - Mi, 02/01/2012 - 22:15.
Bestimmte Kriterien, da ist es schon wieder. Willkür und Intransparenz. Bei der E-Musik reicht es aus, dass sie E-Musik ist.
Von dem über 10%igen Kostenanteil der GEMA fangen wir beser gar nicht erst an. Naja, auf Vorstandsmitglieder müssen ja von etwas leben.
musikpirat - Mi, 02/01/2012 - 22:18.
Du kennst (im Gegensatz zu mir) die vielen Kriterien nicht und sprichst von "Willkür". Schau auf die GEMA-Website, welche Leute sich über die gerechte Verteilung der Tantiemen, viele Gedanken machen.
Bei der E-Musik reicht es eben nicht aus, "dass sie E-Musik ist". Die Abgrenzung ist in der Tat schwierig, aber:
1. ist sie Vorgabe des Gesetzgebers (nicht der GEMA!!); beschwere Dich bitte bei der Bundesregierung! ;-)
2. geschieht sie nach reiflichen Abwägungen.
Ruf doch mal die Ausschuss-Mitglieder an (da sind Musikhochschul-Professoren etc. dabei), Du darfst Dich bestimmt mal zu so einer Sitzung dazu setzen. Solange Du keinen Einblick hast, lasse bitte das pauschale Draufhauen bleiben.
Der über 10% Kostenanteil ist mit Blick auf die Aufgaben nicht zu beanstanden (bspw. über 1 Million Livemusik-Veranstaltungen in Deutschland pro Jahr).
Schon gewusst: Jedes Jahr wird die GEMA von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft (PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft). Aber wahrscheinlich weißt Du auch das besser als die, wetten? ;-)
Babett (nicht überprüft) - Mi, 02/01/2012 - 22:40.
1. Ich habe mir mal das Vergnügen gemacht, den Verteilungsplan komplett durchzulesen.
2. Der Gesetzgeber hat diese Gesetze nicht aus Spaß an der Freude erlassen. Ausserdem ist er bei weitem nicht so neutral, wie du das jetzt hier darstellst.
3. Ich wusste sofort, wie man 250.000€ sparen könnte. Einfach mal das Presseteam verkleinern. Andere Verwertungsgesellschaften in Europa kommen mit weniger als 5% aus. Aber die vergeben nicht so viele Preise, haben nicht so viele Veranstaltungen und betreiben weniger Lobbyarbeit.
musikpirat - Do, 02/02/2012 - 07:48.
P.S.: Die Zulässigkeit des PRO-Verfahrens wurde auch gerichtlich geklärt. Sogar der BGH hat es für zulässig erachtet (Urteil "PRO-Verfahren" vom 19.05.2005; siehe http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/607-BGH-Az-I-ZR-29902-P...). Also, lieber Musikpirat, ist es völlig logisch und richtig, dass das DPMA "das PRO-Verfahren hat durchgehen lassen".
Babett (nicht überprüft) - Mi, 02/01/2012 - 15:43.
Alles juristisch gesehen vollkommen in Ordnung. Genauso kennen und lieben wir die GEMA ja. Wen interessiert da schon, dass die Mitglieder nicht darüber abstimmen dürfen, wie die von ihnen erwirtschafteten Gelder verteilt werden.
musikpirat - Mi, 02/01/2012 - 21:30.
Auch hier liegst Du leider falsch: Der Verteilungsplan wird demokratisch von den GEMA-Mitgliedern auf der jährlichen Hauptversammlung beschlossen bzw. verändert (so steht´s übrigens auch in der GEMA-Satzung). Auch die angeschlossenen Mitglieder, die nur den allerkleinsten Teil des GEMA-Aufkommens erwirtschaften, sind über Deligierte stimmberechtigt.
Was soll Dein Satz: "Alles juristisch gesehen vollkommen in Ordnung. Genauso kennen und lieben wir die GEMA ja." Zuerst argumentierst Du rein juristisch. Wenn ich Dir das sachlich und sogar mit BGH-Entscheidung widerlege, kommt so ein Wischi-Waschi-Satz daher... Nach dem Motto "selbst der BGH hat´s für gut befunden, aber ich bin trotzdem dagegen". :-(
Schlage doch bitte ein besseres System als das aktuelle, modifizierte PRO-Verfahren vor. Du wirst bei der GEMA auf offene Ohren stoßen.
Babett (nicht überprüft) - Mi, 02/01/2012 - 22:25.
Sehr schön bemerkt von dir. Es gibt Mitglieder, die sind direkt stimmberechtigt und andere, die dürften nur über Deligierte zu Wort kommen.
Der BGH hat auf Grundlage der Satzung der GEMA geurteilt. Diese muss in sich schlüssig sein, sie muss nicht mit dem Verständnis der Mehrheit der Mitglieder übereinstimmen.
Das bessere Verfahren ist ganz einfach: Die GEMA zahlt 1:1 die Einnahmen an die Urheber aus. Abgezogen wird ein festen Satz von 5% für die Verwaltung, aus dem auch die "Förderung" bezahlt wird. Keine Punktesysteme oder ähnlichen Schmu. Natürlich wird es dann Mitglieder geben, die die anderen betrügen indem sie deren Werke spiele und das nicht angeben. Die sind aber deutlich in der Minderheit und der Preis, der für die Abschaffung von PRO zu zahlen ist.
musikpirat - Do, 02/02/2012 - 07:53.
Hi Tom,
bist du GEMA-Mitglied? Alle GEMA-Mitglieder die ich kenne, bekommen mehr Geld aus, als sie einzahlen. Ansonsten wären es ja auch recht blöde, wenn sie weiterhin Mitglied bleiben würden...
musikpirat - Mi, 01/04/2012 - 18:24.
Zitat " Die GEMA ist kein anonymes Monster, sondern ein Verein, in dem sich Kreative und Komponisten (Leute wie Du und ich) zusammen geschlossen haben, damit sie von ihrer Kunst leben können."
Einige Wenige mehr als andere viele!
http://blogs.nmz.de/badblog/2009/07/12/pilotenspiel-gema-einige-gedanken...
klagox (nicht überprüft) - Do, 12/22/2011 - 00:23.
ich habe es bei uns auch gleich mal reingestellt
http://www.facebook.com/groups/266362280043207/
D-Zera (nicht überprüft) - Fr, 11/18/2011 - 11:15.
Was ist eigentlich aus der Petition aus dem Jahre 2009 mit über 100.000 mitschreibern geworden? Ist die Politik wirklich soooo langsam das da noch nichts bei rumgekommen ist oder haben die Politiker sich schon mit beschäftigt und es wurde als nicht veränderungswürdig eingestuft?
Gruß
Gast (nicht überprüft) - Mi, 11/09/2011 - 15:34.
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Amir (nicht überprüft) - Mo, 11/14/2011 - 08:33.
Als Musiker und Veranstalter muß ich mich seit Jahren mit der GEMA rumschlagen. Es wird Zeit das sich was ändert, denn wir sind fast im Jahr 2012 angekommen. Es gibt soviele Möglichkeiten Musik zu machen und auch übers Web zu publizieren. Ich denke wenn das ganze hier mal Fahrt aufgenommen hat, bekommen wir die benötigte Zahl auch zusammen. Ich habe den Link jetzt bei Facebook reingestellt in diverse Musikforen, und es wird geteilt. Hoffe das sich auch ein paar die Mühe machen die Formulare auszufüllen. Ich habe gerade dieses schon einmal für 2 Bands gemacht... Im diesen Sinne... GEMA kacken!
Steve Lausberg (nicht überprüft) - Mi, 11/09/2011 - 15:04.
Ha, da simmer dabei, das ist priiihiiiima :-) (Melodie von der Redaktion geändert)
Kangaroo MusiQue (nicht überprüft) - Mi, 11/09/2011 - 00:30.
Wollte mich auch gerade eintragen, bin mir nur nicht sicher was "eingetragener(!) Künstlername" bedeutet. Wenn mein Soundcloud Künstlername XY ist, reicht das dann schon als eingetragen?
Tim (nicht überprüft) - Di, 11/08/2011 - 23:41.
Moin Tim,
nein, das reicht leider nicht. Der Name muss im Perso stehen.
musikpirat - Mi, 11/09/2011 - 08:01.
Grad über Twitter gefunden:
Wie Dönerläden 4 Mio für musikalischen Urheberrechten zahlen, die sie gar nicht nutzen
http://mittelstern.de/2010/05/gema_ohne_kraut/
Jens G (nicht überprüft) - Di, 11/08/2011 - 23:25.
Hmm, Anzeige wegen Betrug vielleicht? Zusammen mit einem der Künstler, beim nächsten Revier stellen? Der Sachverhalt scheint ja ziemlich klar: Verwertungsgesellschaft treibt illegal Gelder für Personen ein, die von ihr gar nicht vertreten werden, da diese unter CC-Lizenz veröffentlicht haben, und gar keinen Vertrag mit der Gema oder ihrer weltweiten Schwestergesellschaften haben. Sie bereichert sich unter Zuhilfenahme einer diffusen juristischen Drohkulisse, sie hat aber ja mit Musikveranstaltungen, auf denen nur CC-Musik aufgeführt wird, überhaupt nichts zu schaffen. Denn Künstler, die unter CC Musik veröffentlichen, wollen ja ausdrücklich ihre Musik frei zur Verfügung stellen und aus dem Wirkungskreis und Procedere der Gema entfernen, die ja kein rechtliches Monopol auf das Kulturgut Musik besitzt. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (angebliche Vertretung der CC-Künstler) in dieser Art Geld zu fordern, das klingt für mich nach schlichtem Betrug.
Gast (nicht überprüft) - Di, 11/08/2011 - 22:34.
Theoretisch müssten alle CC-Künstler auch nicht gleichzeitig bei der GEMA sein. Da hat man doch seine Zahlen, die man für den Beleg bräuchte. ;)
redwolf2222 (nicht überprüft) - Di, 11/08/2011 - 22:15.
Ich finde eure Initiative gut, aber ich frage mich ob das angesichts des BVerfG-Urteils überhaupt ne Chance hat.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg132-00.html
Ist euch das Urteil bekannt ?
Wenn ja, denkt ihr trotzdem die Operation könnte Erfolg haben ?
Gast (nicht überprüft) - Di, 11/08/2011 - 21:51.
Ist bekannt. Es geht ja eben gerade darum zu zeigen, dass dieses Beweislastumkehr nicht zutreffend ist.
musikpirat - Di, 11/08/2011 - 23:06.
Es wäre m.E. zu klären, ob die GEMA die GEMA-Vermutung nicht zu weit auslegt:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/__13b.html
"(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. Dies gilt nicht für (...) Veranstaltungen, auf denen in der Regel nicht geschützte oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt werden."
Wenn eine Veranstaltung also als GEMA-Frei gekennzeichnet ist, sollte "in der Regel nicht geschützte oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt werden."
Ich denke, das schreit nach einem Präzedenzfall.
Karsten (nicht überprüft) - Di, 11/08/2011 - 19:32.
Das greift bei Veranstaltungen - wenn überhaupt. Bei uns ging es ja ursächlich um eine CD. Bei der Netaudio Nacht Leipzig sieht die Sache dagegen anders aus, dort könnte man es mit 13b versuchen.
musikpirat - Di, 11/08/2011 - 19:42.
CC-Werke sind auch etwas anderes als nicht geschützt Werke. Denn urheberrechtlich sind sie durchaus geschützt (der Urheber hat nur jedermann ein einfaches Nutzungsrecht unter bestimmten Bedingungen eingeräumt). Mit nicht geschützten Werken sind vielmehr solche Werke gemeint, deren Schutz abgelaufen ist oder die aus anderen Gründen nicht schutzfähig sind (wenn es so was bei Musik überhaupt gibt).
Schafskopf (nicht überprüft) - Fr, 11/11/2011 - 06:25.
Spinnt bei euch auch die 1+Googlefunktion? Das Sharing/Teilen ist nicht möglich.
Vojeet (nicht überprüft) - Di, 11/08/2011 - 16:10.
Puh, also der Button an sich wird bei mir geladen, beim Klick öffnet sich ein Fenster von Google. Hast du NoScript installiert?
musikpirat - Di, 11/08/2011 - 18:08.
+1 geht auch unter Chrome, default Einstellung und ohne zusätzliche AddOns, nicht.
Tobi (nicht überprüft) - Di, 11/08/2011 - 21:21.
Zitat (youtube):
"Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat."
Musik enthalten KÖNNTE. Ich bezweifel stark dass die GEMA alle videos die ich anschauen kann überprüft haben. Aber wenn sie selbst nicht wissen, ob ein Video Musik enthält, für die sie die Rechte haben (oder wie auch immer das formuliert gehört), wie entscheiden sie dann, welche Videos sie sperren lassen?
Futschi (nicht überprüft) - Di, 11/08/2011 - 16:08.
Da lügt YouTube - die GEMA verlangt nur bei 12 Liedern die Löschung.
musikpirat - Di, 11/08/2011 - 18:05.
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