Der bisherige Prozessverlauf war für die Angeklagten vor allem eines: Eine Bestätigung, es mit einem absurd schlecht vorbereiteten Gegner zu tun zu haben. Statt dass technisch versierte Experten die Anklage unterstützen, wird Tag für Tag aufs neue eklatantes Unwissen zur Schau gestellt. Nicht, dass jederman ein Experte für BitTorrent sein muss, aber wenn man jemand verklagt, sollte man sich doch zumindest sicher sein, das Problem verstanden zu haben.
Dass es durchaus ratsam sein kann, sich seine Freunde - und noch viel wichtiger seine Anklagehelfer - sorgfältig auszusuchen musste jetzt die Staatsanwälting Monique Wadsted lernen. Auf der Suche nach Argumenten für ihr Abschlusspladoyer nächsten Montag fragte sie - ganz in Tradition des social web 2.0 bei befreundeten Autoren nach, ob diese ihr nicht helfen können.
Gestern begann der Prozess gegen die bekanntesten Datenpiraten des 21. Jahrhunderts und heute gab es auch gleich die erste Sensation: Die Hälfte der Anklagepunkte musste fallengelassen werden!
Heute beginnt in Stockholm einer der interessantesten Prozesse rund um das Thema "Tauschbörsen im Internet".
Am 31. Mai 2006 wurden Server von The Pirate Bay von der schwedischen Polizei beschlagnahmt und drei Personen vorläufig festgenommen, um sie zu verhören. Der Vorwurf lautet: Verstoß gegen das Urheberrecht. Bereits bei der Beschlagnahmung an sich wurde gegen schwedisches Recht verstossen, da die Server sich in einem Bankgebäude befanden. Diese gelten nach schwedischem Gesetz als Schutzräume und unterliegen weitgehenden Schutzbestimmungen, welche zum Beispiel das Eindringen durch die Polizei nur unter genau definierten Bedingungen und Freigabebestimmungen erlaubt, dies war bei dieser Aktion nicht gegeben.
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